Photovoltaik
Steuerpflichtige, überwiegend betrieblich genutzte Anlagen eignen sich besonders für den IAB. Hinweis: Für steuerbefreite Kleinanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG ist der IAB ausgeschlossen - die Abgrenzung prüfen wir individuell.
Investitionsabzugsbetrag · § 7g EStG
Bis zu 50 % Ihrer geplanten Investition vorab steuerlich absetzen - und die freigesetzte Liquidität gezielt in werthaltige Sachwerte lenken.
Unverbindlich · in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Der Hebel
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten einer geplanten Investition bereits heute gewinnmindernd abzuziehen - bis zu drei Jahre im Voraus.
Das senkt die Steuerlast im Abzugsjahr und setzt Liquidität frei. Für viele profitable Unternehmen bleibt dieser Hebel ungenutzt - oder wird ohne Strategie eingesetzt. Genau hier setzen wir an.
50 %
der geplanten Anschaffungskosten vorab abziehbar
200.000 €
maximaler Investitionsabzugsbetrag pro Betrieb
200.000 €
Gewinngrenze im Abzugsjahr
3 Jahre
Zeitfenster bis zur tatsächlichen Investition
IAB-Rechner
Schätzen Sie unverbindlich, wie viel Sie vorab absetzen und welche Liquidität Sie im Abzugsjahr freisetzen können.
Ihr Potenzial
Investitionsabzugsbetrag
50.000 €
Auf den Höchstbetrag von 200.000 € gedeckelt.
Freigesetzte Liquidität im Abzugsjahr
21.000 €
Steuerstundungseffekt = IAB × Grenzsteuersatz
Unverbindliche Schätzung, keine Steuerberatung. Der IAB ist eine Steuerstundung: bei Investition wird er gewinnerhöhend hinzugerechnet und die Abschreibung entsprechend reduziert. Die individuelle Wirkung klären wir gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.
Asset-Welt
Photovoltaik steht im Fokus, ist aber nicht der einzige Weg. Entscheidend ist ein bewegliches, überwiegend betrieblich genutztes Wirtschaftsgut - eingebettet in Ihre Strategie.
Steuerpflichtige, überwiegend betrieblich genutzte Anlagen eignen sich besonders für den IAB. Hinweis: Für steuerbefreite Kleinanlagen nach § 3 Nr. 72 EStG ist der IAB ausgeschlossen - die Abgrenzung prüfen wir individuell.
Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit mindestens 90 % betrieblicher Nutzung - je nach Investitionsstrategie und Branche.
Einkauf ohne unnötige Zwischenhändler. Sie sehen, worin Sie investieren, und profitieren von einer transparenten Kostenstruktur.
Mehr als IAB
Wir verkaufen kein einzelnes Steuermodell. Bei nikitus wird aus dem Investitionsabzugsbetrag ein Gesamtkonzept - aus Steuerhebel, realen Sachwerten und direktem Zugang zu Entwicklern.
Strategie
Wir betrachten Ihre Steuerlast nicht isoliert, sondern als Hebel. Der Investitionsabzugsbetrag setzt Liquidität frei, die strategisch in werthaltige Investitionen fließt - planbar und auf Ihre Unternehmenssituation abgestimmt.
Substanz
Hinter jeder Gestaltung steht ein realer Vermögenswert - überwiegend Photovoltaik, ergänzt um weitere bewegliche Wirtschaftsgüter. Kein abstraktes Steuersparmodell, sondern Investitionen mit eigener Ertragskraft.
Zugang
Über enge Kooperationen kaufen Sie ausgewählte Sachwerte direkt vom Entwickler - ohne unnötige Zwischenmargen. Das verbessert die Wirtschaftlichkeit und schafft Transparenz über die gesamte Wertschöpfung.
Ablauf
Bestandsaufnahme von Gewinnsituation, Liquidität und Investitionszielen. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe der IAB für Sie sinnvoll ist.
Wir entwickeln Ihr IAB-Potenzial im Rahmen einer Gesamtstrategie und wählen passende Sachwerte aus - abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
Die Investition erfolgt über geprüfte Kooperationspartner, bei Photovoltaik direkt vom Entwickler. Dokumentation und Fristen behalten wir im Blick.
Wir begleiten die Umsetzung über den gesamten Investitionszeitraum, optimieren laufend und sorgen für eine saubere steuerliche Dokumentation.
Warum nikitus
Der Markt ist voll von "Steuerspar-Wundern". Wir gehen den anderen Weg: ruhig, geordnet und nachvollziehbar - wie eine Boutique-Beratung, nicht wie eine Verkaufsmaschine.
IAB Investments ist Teil von nikitus. - Struktur. Kapital. Wachstum.
Vertrauen
Seriosität zeigt sich an Nachweisen, nicht an Werbeworten. Worauf sich unsere Arbeit stützt:
IAB Investments ist Teil von nikitus. Die Erfahrung aus über 100 erfolgreich begleiteten Projekten im Mittelstand fließt in jede Strategie ein.
nikitus ist autorisierter Berater des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales - ein Beleg für geprüfte Beratungsqualität, kein anonymes Steuersparmodell.
Wir ersetzen keine Steuerberatung, sondern arbeiten eng mit Ihrem Steuerberater zusammen - jede Gestaltung wird steuerlich abgesichert. Sie haben keinen passenden Berater? Aus unserem Netzwerk stellen wir Ihnen einen.
Begleitung mit Substanz - statt Steuerspar-Versprechen ein durchdachtes Konzept, das unsere Liquidität wirklich gestärkt hat.
Häufige Fragen
Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG erlaubt es Betrieben, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer geplanten Investition bereits vorab gewinnmindernd abzuziehen - bis zu drei Jahre vor der eigentlichen Anschaffung. Das senkt die Steuerlast im Abzugsjahr und setzt Liquidität frei.
Nutzen können ihn Betriebe mit Gewinneinkünften (Gewerbebetrieb, selbständige Arbeit, Land- und Forstwirtschaft), deren Gewinn im Abzugsjahr 200.000 € nicht übersteigt. Die Rechtsform - Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft - ist dabei nicht entscheidend.
Abziehbar sind bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten. Die Summe aller in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbeträge ist pro Betrieb auf 200.000 € begrenzt.
Es muss sich um ein bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens handeln, das zu mindestens 90 % betrieblich genutzt oder vermietet wird. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren nach dem Abzug tatsächlich erfolgen.
Bleibt die Investition aus, wird der Investitionsabzugsbetrag rückwirkend im Abzugsjahr aufgelöst. Die zunächst gesparte Steuer wird nachträglich fällig und kann nach § 233a AO verzinst werden. Eine realistische Investitionsabsicht ist daher Voraussetzung - genau hier setzt unsere Strategie an.
Ja, sofern die Anlage steuerpflichtig und überwiegend betrieblich genutzt ist (etwa durch Einspeisung oder betrieblichen Eigenverbrauch). Für viele kleine, nach § 3 Nr. 72 EStG steuerbefreite Anlagen ist der IAB hingegen ausgeschlossen. Welche Konstellation auf Sie zutrifft, klären wir im Erstgespräch.
Nein. Wir leisten keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Wir entwickeln Ihre Liquiditäts- und Investitionsstrategie und arbeiten dafür eng mit Ihrem Steuerberater zusammen.
Der IAB ist der Einstieg. Im Erstgespräch zeigt sich, dass dahinter eine ganzheitliche Liquiditätsstrategie steht: Wir verbinden Steuerhebel, Sachwert-Investitionen und direkten Entwicklerzugang zu einem Gesamtkonzept.
Erstberatung
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihr IAB-Potenzial - und zeigen, wie daraus eine ganzheitliche Liquiditäts- und Investitionsstrategie wird.
Ihr Ansprechpartner
René Reumüller
Verantwortet die IAB-Strategien bei nikitus
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